Global Navigation

Revision und Experte

Aufgaben und Verantwortlichkeit der Revisionsstelle und des Experten für berufliche Vorsorge sind in Art. 52a - 52e des BVG und in Art. 34 - 41a der BVV2 geregelt.

Revisionsstelle

Die Revisionsstelle prüft jährlich die Rechtmässigkeit

  • der Jahresrechnung und der Alterskonten
  • der Geschäftsführung, der Beitragserhebung und der Ausrichtung der Leistungen
  • der Vermögensanlagen

Die Revisionsstelle wird vom Stiftungsrat gewählt und berichtet diesem schriftlich über das Ergebnis ihrer Prüfung. Gegenwärtig ist folgende Revisionsstelle für die PKZH tätig:

Ernst & Young AG
Maagplatz 1
Postfach
8010 Zürich 

Experte für berufliche Vorsorge

Der Experte für berufliche Vorsorge überprüft periodisch:

  • ob die Pensionskasse jederzeit Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann
  • ob die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Der Experte für berufliche Vorsorge wird vom Stiftungsrat gewählt und berichtet diesem schriftlich über das Ergebnis seiner Prüfung. Gegenwärtig sind folgende Experten für berufliche Vorsorge für uns tätig:

Deprez Experten AG
Neustadtgasse 7
8001 Zürich

Weitere Informationen