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Mein Vorsorgeschutz

Ganz am Anfang - wer denkt da ans Altwerden?

Folgendes ist für 18 bis 24-Jährige wichtig zu wissen:

Abgesichert bei Invalidität und im TodesfallFürs Alter zu sparen beginnen Sie im Jahr, in dem Sie 25 Jahre alt werden. Pensionskassenversichert sind Sie vor 25 für die Risiken, dass Sie invalid werden oder sterben. In letzterem Fall erhalten Ihre Hinterlassenen bei Anspruch eine Rente. Für die sogenannte Risikoversicherung werden Ihnen monatlich Risikobeiträge von Ihrem Lohn abgezogen. Ihr Arbeitgeber bezahlt ebenfalls Risikobeiträge für Sie in die Pensionskasse ein.
PartnerIn absichernSie sind nicht verheiratet, aber leben mit jemandem zusammen und möchten Ihre Partnerin/ Ihren Partner für den Fall Ihres Todes finanziell absichern. Füllen Sie unbedingt den dafür notwendigen Unterstützungsvertrag aus. Sofern die Voraussetzungen für eine Partnerpension der PKZH erfüllt sind, erhalten hinterlassene PartnerInnen die gleichen Leistungen wie Eheleute.
Persönlicher Vorsorgeausweis Ihre Pensionskassenleistungen können Sie Ihrem Vorsorgeausweis entnehmen. Diesen können Sie jederzeit selbstständig in unserem Webportal downloaden. 

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