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Portrait

Oberstes Gebot für die PKZH ist es, ihren Versicherten und Pensionierten zu jeder Zeit die volle Sicherheit für ihre Altersguthaben und Rentenauszahlungen zu gewährleisten.

Die PKZH wurde 1913 gegründet und ist seit 2003 eine selbstständige Stiftung. Sie versichert das Personal der Stadtverwaltung Zürich und die Mitarbeitenden von rund 160 Angeschlossenen Unternehmen.

Oberstes Organ der PKZH ist der Stiftungsrat, der aus neun Versicherten und neun Arbeitgebervertretungen zusammengesetzt ist. Er trägt unter anderem die Verantwortung für die Vermögensanlagen, er nimmt den Geschäftsbericht sowie die Rechnung ab und setzt den Verzinsungssatz des Altersguthabens fest.
Um den Herausforderungen des sich ändernden Umfeldes zu begegnen, hat der Stiftungsrat im September 2023 die folgende Strategie verabschiedet:

Vision

Die PKZH gehört zu den attraktivsten Pensionskassen für Arbeitgebende und Arbeitnehmende. Im Sinne der Destinatäre sind wir führend hinsichtlich finanzieller Sicherheit, Servicequalität und nachhaltigem Handeln.

Mission

Die PKZH sichert in einem sich ändernden Umfeld nachhaltig das kollektive Leistungsziel. Wir bieten unseren Arbeitgebenden und Versicherten passende Lösungen und einen guten Service zu einem vernünftigen Preis.

Unsere Werte, verantwortungsvoll, proaktiv und flexibel stehen im Zentrum unseres Arbeitens. 

Unsere Versicherten und Pensionberechtigen

Mit rund 38'000 Versicherten und 20'000 Pensionsberechtigten zählt die PKZH zu den führenden Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule in der Schweiz. Sie verwaltet mehr als CHF 20 Milliarden und zählt zu den am besten kapitalisierten Pensionskassen der Schweiz. Die PKZH ist in der Lage, ihren Versicherten Leistungen zu bieten, die das gesetzlich vorgesehene Minimum teils deutlich übertreffen.

Die Bilder von Geri Krischker zeigen die Vielfalt unserer Mitarbeitenden, Versicherten, Pensionierten und Menschen, die mit unserer Institution in Zusammenhang stehen. 
Das Bildkonzept entstand zum Thema Arbeit im weitesten Sinne: Sei es der Mensch bei der Ausübung seines Berufs, bei seinen Beschäftigungen in der Freizeit oder bei seinem Tun im Ruhestand. 

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