Global Navigation

Die Altersguthaben werden im Jahr 2017 mit 2.0% verzinst; keine Rentenerhöhung; Wahl eines neuen Mitglieds der Anlagekommission

News

6. Dezember 2016

Verzinsung Altersgutgaben

An seiner Sitzung vom 6. Dezember 2016 hat der Stiftungsrat den Verzinsungssatz auf den Altersguthaben für das Jahr 2017 auf 2.0% festgelegt.

Mit dieser Verzinsung, die über dem vom Bundesrat festgelegten Mindestverzinsungssatz von 1.0% liegt, befinden sich die Aktiv Versicherten auf Leistungszielkurs.

Keine Rentenerhöhung

Die laufenden Pensionen werden im kommenden Jahr nicht erhöht. Die gegenwärtige Teuerung ist negativ und die seit 2008 nicht ausgeglichene Teuerung auf den Renten hat sich insgesamt auf nur 1.3% kumuliert.

Unter Berücksichtigung der realen Rentenerhöhungen von 2001 und 2008 befinden sich die Pensionsberechtigten im Wesentlichen auf Leistungszielkurs oder sogar darüber. Das Fehlen Freier Mittel, die zum Ausgleich einer allfälligen Teuerung nötig wären, wirkt sich deshalb zurzeit nicht negativ aus.

Wahl in die Anlagekommission

Pascal Bitterli wurde vom Stiftungsrat mit Wirkung ab 1. Januar 2017 in die Anlagekommission gewählt. Diese besteht damit neu aus 7 statt wie bisher aus 6 Mitgliedern.