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Mehr Flexibilität beim Altersrücktritt

9. November 2022

Die Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH) bietet ihren Versicherten neue Möglichkeiten beim Altersrücktritt an und führt die von der Stadt Zürich beschlossene Flexibilisierung ein.

Die Varianten beim Altersrücktritt werden noch vielfältiger und attraktiver: Mit flexibleren und individuelleren Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere durch Altersteilzeit ohne Einbussen bei der Altersrente oder die Weiterarbeit über das ordentliche Pensionsalter hinaus.

Alle neuen Varianten zur Flexibilisierung des Altersrücktritts sind freiwillig. Die Revision verändert weder das ordentliche Pensionierungsalter noch das Leistungsziel der PKZH.

Was wird sich ändern?

Die neuen Modelle bieten den Versicherten vielfältigere Möglichkeiten, den Übergang in den Ruhestand und die letzte Berufsphase ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen.

Weiterversicherung nach Lohnreduktion ab Alter 58

Die Weiterversicherung des bisherigen versicherten Verdienstes erlaubt einen sanften Ausstieg aus dem Berufsleben, ohne Teilpensionierung und deshalb mit weniger Einbussen bei den lebenslangen Altersleistungen. Ein solcher Ausstieg kann entweder in Form einer Lohnreduktion aufgrund eines Funktionswechsels (Bogenkarriere) oder durch eine Reduktion des Beschäftigungsgrads (Altersteilzeit) erfolgen. Die Weiterversicherung des bisherigen versicherten Lohnes kann frühestens ab Alter 58 verlangt werden. Bei einer Reduktion nach Erreichen des 60. Altersjahres beteiligt sich die Stadt an den Beiträgen, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Weiterversicherung bei Weiterarbeit nach Alter 65

Die Pensionskasse bietet bereits heute Flexibilität bezüglich des Altersrückritts. Dieser kann ab dem 58. Altersjahr vorzeitig erfolgen oder bei Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters aufgeschoben werden. Diese Möglichkeiten werden nun mit der Weiterführung der Vollversicherung über das 65. Altersjahr bis maximal zum Erreichen des 70. Altersjahres erweitert.

Die Inkraftsetzung der neuen Rechtsgrundlagen ist auf den 1. Januar 2024 geplant.
Die Stadt und die PKZH werden die Umsetzung im 2023 vorbereiten. 

Wir informieren Sie frühzeitig, ab wann individuelle Berechnungen möglich sein werden (ca. Mitte 2023).

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