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8. Februar 2023

Deckungsgrad der PKZH Ende Dezember 2022

Der Stiftungsrat der PKZH hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2022 entschieden, den Bilanzzins Ende 2022 von 1.5% auf 2.0% zu erhöhen. Auf der Basis des Bilanzzinses wird das Vorsorgekapital der Pensionsberechtigten berechnet.

Die PKZH geht zudem davon aus, dass in nächster Zeit keine weitere Umwandlungssatzsenkung erfolgen muss und der Tarifzins bei 2.0% bleiben kann. Sie löst deshalb für eine Senkung vorgesehene Rückstellungen auf. Auch auf den 31. Dezember 2022 wurden die technischen Grundlagen von VZ 2015 auf VZ 2020 umgestellt.

Diese Änderungen haben zur Folge, dass der Deckungsgrad Ende Jahr um rund 7%-Punkte auf rund 114% gestiegen ist. 

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