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Neuerungen ab 2024

5. Juli 2023

Verkürzte Frist für Kapitalbezug und Nachfinanzierung des Überbrückungszuschusses (UeZ)

An der Sitzung vom 4. Juli 2023 hat der Stiftungsrat folgende Neuerungen beschlossen:

Verkürzte Frist für Kapitalbezug

Bislang mussten Versicherte einen gewünschten Kapitalbezug mindestens 3 Monate vor ihrer Pensionierung der PKZH melden. Diese Frist wird per 1. Januar 2024 auf einen Monat verkürzt.

Nachfinanzierung des Überbrückungszuschusses (UeZ)

Mit Erhöhung des AHV-Referenzalters ab 2025 endet der Überbrückungszuschuss bei fehlender AHV-Rente nun auch für Frauen später. Das neue Referenzalter wird bereits für vorzeitige Pensionierungen ab 2024 berücksichtigt. Überbrückungszuschüsse mit Anspruchsbeginn vor 2024 werden vom Arbeitgeber im Umfang seiner Beteiligung nachfinanziert.

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