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Mehr Flexibilität beim Altersrücktritt per 1. Januar 2024

5. April 2023

Wie bereits im letzten November hier angekündigt, bietet die Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH) ihren Versicherten neue Möglichkeiten beim Altersrücktritt an.

Die Einführung wurde nun definitiv auf den 1. Januar 2024 festgelegt.

Die Varianten beim Altersrücktritt werden damit noch vielfältiger und attraktiver: Mit flexibleren und individuelleren Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere durch Altersteilzeit ohne Einbussen bei der Altersrente oder durch Weiterarbeit über das 65. Altersjahr hinaus.

Alle neuen Varianten zur Flexibilisierung des Altersrücktritts sind freiwillig und müssen im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten liegen. Die Revision verändert weder das ordentliche Pensionierungsalter noch das Leistungsziel der PKZH.

Die PKZH bietet bereits heute Flexibilität bezüglich des Altersrückritts. Dieser kann ab dem 58. Altersjahr in bis zu drei Teilschritten vorzeitig erfolgen oder aufgeschoben werden, wenn über das 65. Altersjahr weitergearbeitet wird.

Was wird sich ändern?

Die neuen Modelle bieten den Versicherten vielfältigere Möglichkeiten, den Übergang in den Ruhestand und die letzte Berufsphase ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen.

Weiterversicherung nach Lohnreduktion ab Alter 58

Die Weiterversicherung des bisherigen versicherten Verdienstes erlaubt einen sanften Ausstieg aus dem Berufsleben, ohne Teilpensionierung und deshalb ohne Einbussen bei den lebenslangen Altersleistungen. Ein solcher Ausstieg ist möglich, wenn der Lohn reduziert wird aufgrund eines Funktionswechsels (Bogenkarriere) oder durch eine Reduktion des Beschäftigungsgrads (Altersteilzeit). Die Weiterversicherung des bisherigen versicherten Lohnes ist frühestens ab Alter 58 möglich. Wird der Lohn nach Erreichen des 60. Altersjahres reduziert, beteiligt sich die Stadt an den Beiträgen, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei den Angeschlossenen Unternehmen wird im Anschlussvertrag geregelt, ob sich der Arbeitgeber an den Beiträgen beteiligt.

Weiterversicherung bei Weiterarbeit nach Alter 65

Neu können die Versicherten die Vorsorge mit Pensionskassen-Beiträgen längstens bis Alter 70 weiterführen, wenn sie nach Alter 65 beim gleichen Arbeitgeber weiterarbeiten und die Altersleistungen noch nicht beziehen möchten. Dadurch erhöhen sich die Altersleistungen. Die Stadt Zürich beteiligt sich mit 60% an den Pensionskassen-Beiträgen, bei den Angeschlossenen Unternehmen gilt die Beitragsaufteilung gemäss Anschlussvertrag.

Die PKZH bereitet die Umsetzung derzeit vor.
Wir informieren Sie frühzeitig, ab wann individuelle Berechnungen möglich sein werden (ca. Mitte 2023).

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