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Kapitalbezug

Mit der Pensionierung haben Sie Anspruch auf eine lebenslange Alterspension.
Seit dem 1. Januar 2025 können Sie sich Ihr Altersguthaben bei der PKZH aber auch bis zu 100% als Kapital auszahlen lassen. Sie haben die Wahl.

Der Antrag für den Kapitalbezug muss bei der PKZH verlangt werden.
Bitte nehmen Sie dazu frühzeitig Kontakt mit Ihrer persönlichen Kundenbetreuung auf. 
Ein Kapitalbezug ist mindestens einen Monat vor dem Altersrücktritt schriftlich der PKZH mitzuteilen.

Wenn Sie verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, muss Ihr/e Ehegatte/in bzw. Ihr/e eingetragene/r Partner/in dem Kapitalbezug schriftlich zustimmen.

Ob und wieviel Kapital Sie beziehen möchten, sind individuell zu beantwortende Fragen. Informationen zu den Vor- und Nachteilen finden Sie in unserem Merkblatt "Alterspension oder Alterskapital?" unter Downloads. 

Bitte treffen Sie diesen Entscheid mit Sorgfalt – er lässt sich später nicht mehr ändern und beeinflusst dauerhaft, wie hoch und wie sicher Ihr Einkommen nach der Pensionierung sein wird.

Gut vorbereitet entscheiden – so gehen Sie vor

1. Finanzbedarf klären

Als Faustregel gilt, dass die laufenden Lebenshaltungskosten nach der Pensionierung über sichere Einkünfte gedeckt sein sollten. Dafür sind die lebenslang garantierte AHV-Rente und Alterspension der PKZH ideal. Was darüber hinausgeht, kann als Kapital bezogen werden.
Überlegen Sie sich: Wie viel Einkommen benötigen Sie, um Ihre Lebenshaltungskosten zu decken? Unsere Budgetvorlage unter Downloads hilft Ihnen, diese Frage zu beantworten.

2. AHV-Leistungen berechnen

Die AHV-Rente bildet die Grundlage der Altersvorsorge. Die Höhe hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer Beitragsdauer ab. Mit dem Online-Rechner ESCAL können Sie Ihre voraussichtliche
AHV-Rente schnell und einfach schätzen.
Weitere Informationen zur Rentenvorausberechnung finden Sie im Merkblatt des Bundesamtes für Sozialversicherungen.

3. PKZH-Leistungen berechnen

Unser Webportal bietet viele Möglichkeiten, um selbst Berechnungen vorzunehmen. Selbstverständlich stehen Ihnen gerne auch unsere Kundenbetreuenden für Berechnungen verschiedener Szenarien zur Verfügung.

Zudem bietet die PKZH für Versicherte ab 55 Jahren Kurse zur nachberuflichen Zukunft an.

4. Steuerauswirkungen prüfen

Kapitalleistungen werden getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert, während die monatliche Rente regulär besteuert wird. Ein Kapitalbezug kann daher steuerlich attraktiv sein – muss aber nicht.
Nutzen Sie den Online-Rechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, um die steuerliche Belastung zu vergleichen.

Weitere Unterstützung bei der Entscheidung

Ob Pension, Kapital oder eine Kombination daraus: Der Entscheid hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa Ihrer Risikobereitschaft, Gesundheit und Ihren finanziellen und familiären Verhältnissen. Mehr dazu finden Sie in unserem Merkblatt "Alterspension oder Alterskapital".
Als weitere Entscheidungshilfe finden Sie unter Downloads einen Fragebogen, den Sie selbst ausfüllen können.

Wichtige Regelungen

Weitere Informationen