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11. April 2017

Stadt Zürich ändert Beteiligung an Beiträgen und Überbrückungszuschüssen

Neue Beitragsaufteilung

Der Gemeinderat der Stadt Zürich hat am 1. März 2017 beschlossen, den Anteil der Stadt Zürich an den Spar- und Risikobeiträgen an die PKZH von 62 auf 60 Prozent zu senken
(Beschlussprotokoll). Arbeitnehmende der Stadt Zürich beteiligen sich neu mit 40 Prozent (bisher 38 Prozent) an den Pensionskassen-Beiträgen. Dies hat zur Folge, dass sich die Lohnabzüge für die Arbeitnehmenden leicht erhöhen. An den Pensionskassenleistungen ändert sich für die Versicherten dadurch nichts. Die Änderung tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.

Neue Finanzierung Überbrückungszuschüsse

Ebenfalls hat der Gemeinderat das neue Finanzierungsmodell für die Überbrückungszuschüsse bei vorzeitigem Altersrücktritt beschlossen (Beschlussprotokoll). Die Änderung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Das neue Finanzierungsmodell (vgl. Merkblatt Stadt Zürich Beteiligung am Überbrückungszuschuss) sieht eine Übergangsregelung von vier Jahren vor.

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