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15. Dezember 2017

Erneuerungswahl des Stiftungsrats und Wahl der Vertretung der Pensionsberechtigten

Wahlen für die Amtsdauer 2019 bis 2022

Die Pensionskasse Stadt Zürich PKZH wird vom Stiftungsrat geleitet. Dieser setzt sich paritätisch zusammen aus neun Versichertenvertretungen und neun Arbeitgebervertretungen; je sieben von der Stadt und zwei von den Angeschlossenen Unternehmen. Zwei Vertretungen der Pensionsberechtigten, welche eine Pension der PKZH beziehen, nehmen neu mit beratender Stimme (und eigenem Antragsrecht) im Stiftungsrat Einsitz. Eine der Vertretungen wird von den Alters- und Invalidenpensionierten gewählt, eine weitere vom Stadtrat ernannt.

Die Aufgaben des Stiftungsrats und seiner beratenden Mitglieder sind im Organisationsreglement, dessen Zusammensetzung und Wahl im Wahlreglement der PKZH festgehalten. Gewählt werden alle für eine vierjährige Amtsdauer. Eine Wiederwahl ist möglich. Ende Dezember 2018 läuft die aktuelle Amtsdauer ab.

Die PKZH wird jeweils über die einzelnen wichtigen Etappen des Wahlverfahrens informieren. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Wahlverfahren relevanten Informationen und Dokumente können in der Infothek unter Stiftungsratswahlen 2018 abgerufen oder heruntergeladen werden.

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