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11. Juni 2019

Umwandlungssatzreduktion 2020

Der Umwandlungssatz ist bestimmend für die zukünftige Altersrente einer Person. Die zunehmende Lebenserwartung und die sinkenden Renditeprognosen auf den Kapitalanlagen zwingen die PKZH dazu, ihre Umwandlungssätze ab Januar 2020 zu reduzieren. Solche Reduktionen bedeuten üblicherweise Leistungseinbussen bei den Rentenversprechen. Dies will die PKZH ihren Aktiv Versicherten jedoch nicht zumuten. Deshalb ergreift sie leistungserhaltende Kompensationsmassnahmen, um auch zukünftige Renten weiterhin auf hohem Niveau gewährleisten zu können.

Leistungserhaltende Kompensationsmassnahmen

Damit eine Umwandlungssatzreduktion zukünftige Alterspensionen nicht schmälert, müssen die Guthaben der Aktiv Versicherten im Jahr 2020 erhöht werden. Dies soll durch zwei Massnahmen getan werden:

  • 515 Mio. Fr. vorhandene Reserven der PKZH sollen in Form einer Zusatzverzinsung im Jahr 2020 dafür verwendet werden. In Abhängigkeit vom Alter profitieren die Aktiv Versicherten von einer Erhöhung ihres persönlichen Guthabens zwischen 4.7 % und 10.7 %.
  • Die Sparbeiträge der Versicherten müssen zusätzlich aber noch erhöht werden: Städtische Versicherte tragen 40 % dieser Kosten, 60 % finanziert die Arbeitgeberin Stadt Zürich. Bei den Angeschlossenen Unternehmen und deren Versicherten teilen sich die Kosten gemäss Anschlussvertrag.

Eine Erhöhung der Sparbeiträge hat zur Folge, dass sich der Lohn der versicherten Person geringfügig reduziert. Die Kürzung läge zwischen 0.5 % und 1.1 % des Lohns. Dies ist vom Alter und der Lohnhöhe abhängig.

Gemeinderatsbeschluss für Beitragserhöhung noch ausstehend

Die Erhöhung der Sparbeiträge unterliegt dem Beschluss des Gemeinderats der Stadt Zürich. Dessen Entscheid wird Ende Juni 2019 erwartet.

Hohes Rentenniveau der PKZH bleibt erhalten

Das Leistungsziel der PKZH sieht vor, dass eine versicherte Person im Alter von 65 Jahren eine Rente in der Höhe von 60 % ihres letzten versicherten Lohnes erhalten wird. Trotz der Umwandlungssatzreduktion 2020 soll dies auch weiterhin gewährleistet sein. Versicherte müssen nicht um tiefere Renten fürchten. Vorzeitige Alterspensionierungen sind also aufgrund der Umwandlungssatzreduktion nicht notwendig.

Auf die bereits laufenden Renten hat die Umwandlungssatzreduktion keinerlei Einfluss.

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