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Pensionierung vor 65

Lassen Sie sich vor dem 65. Altersjahr pensionieren, erhalten Sie eine tiefere Rente, als wenn Sie mit 65 in Pension gehen würden. Ihnen fehlen Altersgutschriften und Zinsen für ein oder mehrere Jahre und Sie verfügen deshalb über ein kleineres Altersguthaben. Diese fehlenden Guthaben können Sie mit einem Einkauf in die PKZH einbringen. 

Einkauf auf Alter 65

Mit einem Einkauf Alter 65 erhalten Sie eine Rente, die so hoch ist, als ob Sie bis 65 weitergearbeitet hätten. Wenn Sie einen Teilbetrag einkaufen, erhöht sich Ihre Rente einfach.

Einkauf Überbrückungszuschuss (UeZ)

Bei einer vorzeitigen Pensionierung oder einer Pensionierung in Teilschritten fehlt Ihnen die ordentliche AHV-Rente. Diese erhalten Frauen ab 64 Jahren und Männer ab 65. Um diese Lücke auszugleichen, wird von der Pensionskasse zusätzlich zur Alterspension ein Überbrückungszuschuss (UeZ) ausgerichtet. Die Höhe des Überbrückungszuschusses beträgt die maximale AHV-Altersrente. Bei Teilzeitbeschäftigung oder einer Pensionierung in Teilschritten wird dieser anteilsmässig berechnet.

Die Kostenbeteiligung des Arbeitgebers am UeZ richtet sich nach dem Personalrecht der Stadt Zürich bzw. wird für die Angeschlossenen Unternehmen im Anschlussvertrag geregelt. Derjenige Teil der Kosten, welcher von der versicherten Person zu tragen ist, kann eingekauft werden. Somit besteht die Möglichkeit, eine Kürzung der Alterspension zu vermeiden. Angeschlossene Unternehmen haben eine eigene Regelung, die im Anschlussvertrag festgehalten ist.

Einkäufe bei vorzeitiger Pensionierung müssen zwischen 3 und 6 Monaten vor dem Altersrücktritt bei der PKZH einbezahlt sein.

Kostenbeteiligung Überbrückungszuschuss

Die Arbeitgeberin Stadt Zürich vergibt gemäss Personalrecht seit 1. Januar 2018 folgende Kostenbeteiligungen:

RücktrittsalterProzentsatz
60 Jahre30%
61 Jahre40%
62 Jahre 60%
63 Jahe65%
64 Jahre70%

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