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Pensionierung in Teilschritten

Vorausgesetzt Ihr Arbeitgeber ist einverstanden, können Sie in Teilschritten in Pension gehen.
Das heisst, Sie reduzieren Ihr Arbeitspensum schrittweise, erhalten aber schon eine Rente.

Ab dem 58. Altersjahr können Sie ihr Arbeitspensum in höchstens drei Teilschritten zu je mindestens 20 % reduzieren. Für den verringerten Beschäftigungsgrad erhalten Sie eine anteilsmässige Pension. Die verbleibende Tätigkeit muss mindestens 20 % einer Vollbeschäftigung betragen.

Ab 2024 bietet die PKZH zudem weitere, neue Modelle an, die Ihnen noch vielfältigere Möglichkeiten geben, Ihren Übergang in den Ruhestand und die letzte Berufsphase Ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen.

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