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Übersicht Leistungen

Die Leistungen der PKZH gehen in der Regel weit über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen hinaus – und dies zu vorteilhaften Konditionen.

Versicherter Lohn

AHV-Lohn, max. CHF 882'000* abzüglich Koordinationsabzug
von CHF 25'725 bei 100% Beschäftigungsgrad

*maximal versicherbarer Lohn in der beruflichen Vorsorge entspricht dem 10-fachen max. versicherten Lohn gemäss BVG-Obligatorium

TeilzeitbeschäftigteAnpassung des Koordinationsabzuges nach Beschäftigungsgrad
InvalidenrenteBei vollem Einkauf entspricht sie 60% des koordinierten Lohns.
Bei vorhandener Vorsorgelücke resultiert ab Alter 65 eine entsprechend kleinere Pension, bis Alter 65 wird aber in jedem Fall eine Pension von 60% des koordinierten Lohns ausgerichtet.
UnfallkoordinationJa
Ehegattenrente2/3 der Invaliden- bzw. Alterspension
LebenspartnerrenteWie Ehegattenrente, bei unterzeichnetem Unterstützungsvertrag und 5 Jahren im gemeinsamen Haushalt
Invaliden-, Alterskinderrente10% der Invaliden-, bzw. Alterspension
Waisenrente5/16 der Ehegattenpension
5/8 der Ehegattenpension bei Vollwaisen
TodesfallkapitalEntspricht 3 Ehegatten-Jahrespensionen (inklusive allfällige Zusatzpension), höchstens aber dem Altersguthaben (Anspruch nur falls keine anderen Hinterlassenenleistungen ausgezahlt werden und die entsprechenden Anspruchsbedingungen erfüllt sind)
AlterspensionBeitragsprimat mit angestrebtem Leistungsziel von 60% des koordinierten Lohnes (sofern keine Lücke vorhanden ist) 
Umwandlungsatz: 4.77% im Alter 65 (gemäss Vorsorgereglement, Anhang Tab. 3)
 Flexible Pensionierung ab Alter 58 bis 65
Aufschub bis 70 möglich (mit oder ohne Beiträge)
Teilpensionierungen von mind. 20% des bisherigen Pensums, max. 3 Schritte
Überbrückungszuschussmax. 5 Jahre; in der Höhe der max. AHV-Altersrente
(Teilzeitbeschäftigte anteilsmässig)
ArbeitgeberInbeteiligung an der Finanzierung und Bedingungen gemäss städt. Personalrecht, resp. Anschlussvertrag
Finanzierung der Alters-gutschriften (Sparbeiträge)Stadt Zürich: 60% Arbeitgeberin, 40% ArbeitnehmerIn
bei Angeschlossenen Unternehmen sind gemäss Anschlussvertrag auch andere Aufteilungen wählbar
Finanzierung RisikobeitragStadt Zürich: 60% Arbeitgeberin, 40% ArbeitnehmerIn
immer gleiche Aufteilung wie bei Altersgutschriften oder gemäss Bestimmung im Anschlussvertrag
Insgesamt 2.5% des koordinierten Lohns
VerwaltungskostenbeitragArbeitnehmerInnen zahlen keine Beiträge
0.15% des koordinierten Lohns werden ausschliesslich durch die Angeschlossenen Unternehmen finanziert

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