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Wohneigentumsförderung

Wollen Sie sich den Traum eines Eigenheims erfüllen, können Sie dafür Ihr Guthaben bei der PKZH verwenden. Für die Finanzierung von Wohneigentum haben Sie die Möglichkeiten, Ihr Guthaben auszahlen zu lassen oder zu verpfänden.

Die PKZH bietet Hypotheken für Versicherte wie auch Nicht-Versicherte zu den gleichen Konditionen über die Plattform key4.ch an. 

Vorbezug oder Verpfändung

Für Eigenbedarf und Investitionen

Das Guthaben bei der PKZH lässt sich ausschliesslich für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum einsetzen. Die Finanzierung von Ferien- oder Zweitwohnungen, Garagen, Schwimmbäder etc. ist nicht möglich. Der Mindestbezug beträgt CHF 20‘000.

Ihr Guthaben lässt sich zudem für die ganze oder teilweise Ablösung von Hypotheken einsetzen. Sie können damit auch wertvermehrende oder werterhaltende Investitionen tätigen und Anteile einer Wohnbaugenossenschaft kaufen. Für letzteres ist kein Mindestbetrag vorgeschrieben. Reine Unterhaltsarbeiten können nicht mit Kassengeldern bezahlt werden.

Vorbezug bis Alter 65

Bis zum vollendeten 50. Altersjahr können Sie die gesamte aktuelle Freizügigkeitsleistung verpfänden oder vorbeziehen. Danach steht nur noch die Freizügigkeitsleistung zum Zeitpunkt des 50. Altersjahres bzw. die Hälfte des aktuellen Anspruchs zur Verfügung. Massgebend ist der höhere der beiden Werte. Einen Vorbezug oder eine Verpfändung können Sie bis zum vollendeten 65. Altersjahr vornehmen, spätestens jedoch drei Monate vor dem Bezug von Altersleistungen.

Tiefere Altersleistungen und Steuern

Durch einen Vorbezug verringern sich die Altersleistungen. Zudem werden für den vorbezogenen Betrag Steuern fällig.

Unterlagen für einen Vorbezug oder Verpfändung anfordern

Gewünschte Unterlagen

Antragsformular inkl. Vorsorgesimulation mit folgendem Betrag

Kontaktangaben

E-Mail Bestätigung

Wichtig: Eine unverschlüsselte Kopie dieses Formularinhalts geht an die im Feld «E-Mail» eingetragene «E-Mail-Adresse».

Ihre Mitteilung wird mit diesem Formular verschlüsselt an die Pensionskasse Stadt Zürich übertragen.

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Hypothek über die key4-Plattform

Auf der Hypotheken-Plattform www.key4.ch, bei der auch die PKZH mitmacht, erhalten Sie Offerten von verschiedenen Anbietenden.
Das Vorgehen ist einfach:

  • Über www.key4.ch erhalten Sie mit einigen wenigen Angaben über ein Online-Formular umgehend die drei derzeit besten Preisangebote aller Anbietenden der Plattform. Die Preisangebote sind in diesem ersten Schritt zwar unverbindlich, aber "scharf": Es handelt sich um die von den Anbietenden hinterlegten Zinsen, zu denen diese bereit sind, eine Hypothek abzuschliessen. Die Transparenz ist damit hoch, nachträgliche Preisverhandlungen sind nicht möglich.
  • Wünschen Sie ein verbindliches Angebot, können Sie online einen Hypothekarantrag stellen. In dieser Phase steht Ihnen eine Online-Beratung über Telefon oder Chat durch die UBS zur Verfügung.
  • Die UBS überprüft im Auftrag aller Anbietenden Ihren Hypothekarantrag.
  • Erfüllt Ihr Antrag alle Kriterien, erhalten Sie wiederum online verbindliche Offerten jener Anbietenden, die aufgrund von vordefinierten Kriterien (u.a. Kanton, Belehnungshöhe) bereit sind, Ihnen die Hypothek zu vergeben. Dies ist ein automatisierter Vorgang und Sie sehen die Offerten aller namentlich genannten Anbietenden.
  • Sie wählen das für Sie passendste Angebot frei aus: Sei es das das billigste Angebot oder das Ihres präferierten Anbietenden.
  • Die UBS stellt den standardisierten, d.h. für alle Anbietenden gleichen Vertrag aus, den Sie aber nicht mit der UBS, sondern direkt z.B. mit der PKZH abschliessen. Die UBS stellt die ganze Administration und den Zahlungsverkehr sicher, Vertragspartei aber ist die PKZH oder ein anderer von Ihnen ausgewählter Anbietenden.

Vorteile einer key4-Hypothek

Das Hypothekarangebot der key4-Plattform ist sehr flexibel:

  1. Mit einem einzigen Antrag erhalten Sie Offerten von mehreren Anbietenden, die miteinander im preislichen Wettbewerb stehen.
  2. Sie haben die Möglichkeit, das Hypothekarvolumen auf mehrere Tranchen mit verschiedenen Laufzeiten aufzuteilen und für jede dieser Tranchen eine andere Vertragspartei zu wählen (maximal drei). Sie können also für jede Tranche das billigste Angebot auswählen.
  3. Läuft eine Tranche aus, so müssen Sie diese nicht mit der bisherigen Vertragspartei erneuern, sondern können wiederum bei allen Anbietenden auf der Plattform ein Angebot einholen und erneut das billigste auswählen.

Weitere Informationen